Eat Fresh Development GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Eat Fresh Development GmbH, Nordring 29, 65719 Hofheim a. Taunus (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Franchise-Beratung, Lizenzvergabe und verwandter Leistungen in der Gastronomiebranche.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards. Eine bestimmte wirtschaftliche oder rechtliche Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.

Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird bei rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt verwiesen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden. Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Angebot ausgewiesen oder vorab genehmigt wurden.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Befugnisse verfügt, die zur Verfügung gestellten Informationen weiterzugeben. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Termine und Fristen verlängern sich im Falle solcher Verzögerungen entsprechend.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Haftungsregelungen entgegenstehen.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

§ 9 Kündigung

Projektverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Eat Fresh Development GmbH

Nordring 29
65719 Hofheim a. Taunus
Deutschland

[email protected]

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